BESCHREIBUNG

Der Schutz des Menschen ist vorrangiges Ziel des Zivilschutzes. Mit dem Zivilschutz möchte der Staat seinen Bürgern helfen, Katastrophen und Notsituationen bestmöglich zu bewältigen.

Seit den Chemiekatastrophen von Seveso und Bhopal sowie dem Reaktorunfall von Tschernobyl wissen wir, dass nicht nur Naturkatastrophen großen Schaden anrichten können. Gerade Tschernobyl hat gezeigt, dass sich Katastrophen auch auf weit entfernte Staaten auswirken können.

Die Bürger fordern daher zu Recht vorbeugende Maßnahmen zur Bewältigung von Notsituationen. Sie hätten sicher kein Verständnis dafür, würde man den Zivilschutz auf den nicht ganz auszuschließenden Fall eines militärischen Konfliktes begrenzen.

Der Zivilschutz ist ein Teil des österreichischen Sicherheitssystems (Umfassende Landesverteidigung).

WARN- UND ALARMSYSTEM

Im Katastrophenfall kommt es auf möglichst frühzeitige Information an. Dadurch ist gewährleistet, dass mehr Zeit für Vorbereitungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Um nicht wertvolle Zeit ungenützt verstreichen zu lassen, wurde ein umfangreiches Warn- und Alarmsystem aufgebaut.

Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Orten vorhandenen 7400 Feuerwehrsirenen- in Wien über spezielle Zivilschutzsirenen – wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.

Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentralen, sowie etlichen Bezirksalarmzentralen, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst, und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF durchgegeben werden.

Einmal jährlich (jeden ersten Samstag im Oktober) wird Österreichweit ein Probealarm mit allen Zivilschutzsignalen durchgeführt. Zumeinen erfolgt damit die Erprobung der technischen Anlagen, zum anderen sollen die Signale und ihre Bedeutung der Bevölkerung in Erinnerung gebracht werden.

SELBSTSCHUTZ

Die Wahrscheinlichkeit, durch Unfälle im Alltag, Naturkatastrophen und technische Katastrophen betroffen zu sein, steigt in unserer technisierten Gesellschaft an. SELBSTSCHUTZ gewinnt daher im Alltagsleben immer mehr an Bedeutung.

Von großer Wichtigkeit ist die Mitarbeit jedes einzelnen.

Weil:

  • Die Hilfskräfte – Arzt, Rettung, Feuerwehr, Exekutive – einige Zeit brauchen, um helfen zu können.

  • Bei Versorgungsschwierigkeiten mit Gütern des täglichen Bedarfs (Energieversorgung, Trinkwasser, Lebensmittel,…) ein krisenfester Haushalt über das Ärgste hinweghilft.

  • Die Bevölkerung durch geeignete Vorsorgemaßnahmen erst in die Lage versetzt wird, die notwendigen Anordnungen und Ratschläge der Behörde umzusetzen.

  • Durch richtiges Verhalten das Risiko, einen Schaden zu erleiden, deutlich verringert wird.

SELBSTSCHUTZ ist die Überbrückung der Zeitspanne vom Eintritt einer Notsituation bis zum Eintreffen und Wirksamwerden einer organisierten Hilfe!

Der WILLE zum Selbstschutz allein genügt nicht! Nur wer sich notwendige Kenntnisse aneignet und materielle Vorsorgen trifft, wird in der Lage sein, den Selbstschutz aktiv zu betreiben.

ZIVILSCHUTZALARM

Bundesweiter Zivilschutz-Probealarm jährlich jeden 1.Samstag im Oktober
zwischen 12.00 Uhr 13.00 Uhr!

Die Bevölkerung wird ersucht, sollte die Sirene nicht oder
nur schlecht gehört werden, dies an die Gemeinde bzw.
an die  Feuerwehr zu melden.

1. Warnung
3 Minuten Dauerton
Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet „Warnung“. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität).
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.
2. Alarm
1 Minute auf- und

abschwellender Heulton

Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet „Alarm“. Die Gefahr steht unmittelbar bevor.Empfohlene Schutzmaßnahmen sofort befolgen, Schutzraum oder schutzbringende Räumlichkeiten aufsuchen. Notgepäck und Batterie-Radio mitnehmen. Weitere Verlautbarungen anhören.
Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

3. Entwarnung
1 Minute Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr.
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.